Seit dem 8. November gibt es wieder neue Einreisebestimmungen. Bitte informieren Sie sich, wenn Sie über die Weihnachtsferien Familienbesuche oder Ähnliches geplant haben über die aktuellen Bestimmungen im Hinblick auf Corona-Testungen und Quarantäne. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Schule in Verbindung, wenn durch notwendige Maßnahmen der Präsenzunterricht Ihres Kindes nicht möglich sein sollte.
Weiterführende Informationen halten die Homepage des Auswärtigen Amtes und die Website des Landratsamtes für Sie bereit. Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Weitere Links, sowie die Zusammenfassung zum Thema Reisen finden Sie auch auf der Corona-Website des Landkreises.
Um Ansammlungen von Kindern nach wie vor möglichst gering zu halten und der Klassentrennung gerecht zu werden, erfolgt der Zugang zum Schulgebäude weiterhin über die beiden Eingänge unserer Schule:
- Vordereingang: Klassen 1 + 2
- Hintereingang: Klassen 3 + 4
Die Kinder verlassen am Ende des Schultages das Schulgebäude auch wieder über diese Eingänge.
Krankmeldung
Informieren Sie bitte umgehend die Schule, wenn ihr Kind erkrankt ist.
Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben.
Für den Schulbesuch gilt:
- Leichte, neu aufgetretene und nicht fortschreitende Erkältungssymptome (wie Schnupfen, gelegentliches Husten, kein Fieber) dürfen die Schule besuchen.
- Kranke Kinder mit akuten Krankheitssymptomen (wie z.B. Fieber, Husten, Hals-/Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinn, Gliederschmerzen, fiebriger Schnupfen) müssen zu Hause bleiben!
Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- das Kind nach mindestens 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten).
- das Kind 24 Stunden fieberfrei ist.
- Zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft der Arzt).
Betretungsverbot besteht für Personen, die
- mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Corona spezifischen Krankheitsanzeichen aufweisen
- in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
- die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Kinder mit GrunderkrankungenLiegt für Ihr Kind aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine besondere Risikosituation (z.B. chronische Erkrankung) vor, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Schulleitung.
Maskenpflicht
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler aller Jahrgangsstufen gilt seit dem 9.11.2020
- Für alle Personen besteht auf allen Begegnungsflächen Maskenpflicht
Für Tragepausen wird gesorgt:
- auf dem Pausenhof, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann
- am Sitzplatz beim Stoßlüften (spätestens alle 45 Minuten für ca.10 Minuten)
- im Sportunterricht, bei geöffneten Fenstern und Mindestabstand
Weitere mögliche Maßnahmen bei steigenden Zahlen vor Ort trifft das Gesundheitsamt:
- Wiedereinführung des Mindestabstands im Klassenzimmer von 1,5 m (an unserer Schule besteht dieser Abstand zur Sicherheit Ihrer Kinder bereits)
- Unterricht im wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht
- Einzelne Klassen bzw. die ganze Schule im Distanzunterricht
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen sowie den Rahmen-Hygieneplan für die bayerischen Schulen finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür und die meisten von uns werden vermutlich zu Hause bleiben. Müssen Sie jedoch verreisen, dann finden Sie alle Links sowie die Zusammenfassung zum Thema Reisen auch auf der Corona-Website des Landkreises. Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.